Das Duale System hat seine Wurzeln in der Handwerksausbildung des Mittelalters.
Als Vorläufer des betrieblichen Teils der Ausbildung im Dualen System kann man das Ausbildungswesen der Zünfte und Gilden, die Meisterlehre, betrachten. Berufliche Standesorganisationen regelten bereits im 12. und 13. Jahrhundert die Ausbildung des Nachwuchses.
Bis zum 20. Jahrhundert dehnte sich diese Form der Ausbildung auf die Industrie und alle anderen Berufs- und Wirtschaftszweige aus. Zu Beginn dieser Zeit setzte sich die nach Berufen gegliederte Fortbildungsschule – seit 1920 „Berufsschule“ – als eine die Lehre begleitende Pflichtschule durch.
Die allgemeine Berufsschulpflicht wurde 1938 in Deutschland eingeführt. |